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Adresse/Öffnungszeiten
Kundenbüros:
Salzgasse 4 und
Industriestraße 23
67346 Speyer
Öffnungszeiten:
| Mo und Di: | 7.30 bis 16 Uhr |
| Mi* und Fr: | 7.30 bis 13 Uhr |
| Do: | 7.30 bis 18 Uhr |
*Industriestraße bis 16 Uhr
Telefon: 06232/625-0
Telefax: 06232/625-48-4848
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Stromkennzeichnung
Stromlieferung 2011 der Stadtwerke Speyer GmbH gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 geändert 2012Um dem Kunden mehr Transparenz und Information zu geben, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Hier gilt die Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Juni 2003. Diese Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen. Hierbei geht es darum, dass alle Energieversorgungsunternehmen ausweisen müssen, wie sich ihr Energiemix (Kernkraft, fossile und erneuerbare Energien) zusammensetzt. Zudem wird Auskunft über die Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall) gegeben. Als Vergleich werden ebenfalls die Werte des bundesdeutschen Durchschnitts aufgeführt.
Infoblatt Stromkennzeichnung zum Download.
Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2011.
