Die verpflichtete Einführung von digitalen Stromzählern wurde durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgelegt. Das Gesetz stellt einen wesentlichen Bestandteil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, welches im September 2016 in Kraft getreten ist, dar. Mit dem Einsatz der neuen Messtechnik sollen die Ziele der Energiewende, unter anderem die Verbesserung der Energieeffizienz, erreicht werden.