Hinweis der Gesundheitsbehörde
Die Gesundheitsbehörde möchte nochmals auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen:
Das Lenkungskomitee Wasserverwendung des DVGW hat auf seiner Sitzung am 24.5.2011 beschlossen, das Regelwerk zur Epoxidharzinnensanierung in der Trinkwasser-Installation mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen, da derzeit aus trinkwasserhygienischer und technischer Sicht relevante Datengrundlagen und Voraussetzungen fehlen bzw. nicht bekannt sind.
Die Beschichtungsleitlinie des UBA benennt Anforderungen an die hygienische Eignung von Beschichtungen und führt in der Anlage 5 die organischen Beschichtungen mit bestandener Prüfung (Produkt- und Herstellerangaben) entsprechend der UBA-Leitlinie auf Epoxidharzbasis auf.
Für Rohre DN kleiner 80 mm ist derzeit keine Beschichtung auf Epoxidharzbasis gelistet.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 17 TrinkwV 2001 in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.01.2018 und auf § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), Stand 01.12.2014 hinweisen, wonach die Trinkwasser-Installation nur betrieben werden darf, wenn bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet werden.