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SWS im Auftrag der EBS

Kanal
Kanäle dienen der Ableitung von Abwasser, Schmelz- oder Regenwasser. Fast alle Gebäude sind an den öffentlichen Kanal angeschlossen. Über die Grundstücksentwässerungsanlage wird dann das Abwasser eines Gebäudes dem öffentlichen Kanal zugeleitet.
Kanaltiefenschein
Bevor ein Kanalanschluss hergestellt werden kann, muss der Bauherr oder Architekt einen Antrag auf einen Kanaltiefenschein bei den Entsorgungsbetrieben Speyer stellen. Dem Antrag ist ein aktueller amtlicher Lageplan beizulegen. Nach Prüfung der Unterlagen und der Anschlussmöglichkeit wird von den EBS ein Kanaltiefenschein ausgestellt.
Aus dem Kanaltiefenschein gehen unter anderem die Anschlusshöhe, Anschlusslage, das Material hervor. Des Weiteren ist zu erkennen, ob es sich bei der öffentlichen Abwasseranlage um ein Trenn- oder Mischsystem handelt. Der Kanaltiefenschein ist in Kopie dem Entwässerungsantrag (Bauantrag) beizufügen.
Das Herstellen einer Hausanschlussleitung muss vor Baubeginn bei den EBS beantragt werden.
Entwässerungsantrag
Das Abwasser eines Gebäudes wird über die sogenannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Anfallendes Niederschlagswasser kann in der Regel direkt auf dem Grundstück versickern.
Vor Baubeginn ist vom Bauherrn oder Architekten die Genehmigung einer Grundstücksentwässerungsanlage zu beantragen. Notwendige technische Änderungen werden mittels Grüneintrag durch die Entsorgungsbetriebe Speyer auf den Plänen vermerkt.
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem Entwässerungsantrag dreifach beizufügen.
Kanaltiefenschein:
in Kopie einfach
Lageplan:
Maßstab 1:500 oder Maßstab 1:1000, mit lagegenauer Eintragung
- des Anschlusskanals,
- der Grundleitung,
- der Schächte auf dem Grundstück,
- der Gebäude,
- der straßenbenachbarten Grundstücke mit Haus- und Flurstücknummern
Grundriss:
Maßstab 1:100, für das Kellergeschoss, beziehungsweise das Erdgeschoss, falls kein Kellergeschoss vorhanden oder geplant ist, mit
- lagegenauer Eintragung der Grund- und Sammelleitungen,
- den Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante direkt am Anschlusspunkt),
- dem Rohrmaterial,
- der Nennweite des Leitungsgefälles,
- den Schächten,
- eventuell erforderlichen Rückstausicherungen, Hebe- und Abscheideanlagen, alles entsprechend der DIN 1986.
Leitungsschema:
zum Grundriss, Maßstab 1:100, mit Grund- und Sammelleitungen und den Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene, entsprechend der DIN 1986.
Rückstausicherung
Zum Stau in der öffentlichen Kanalisation kann es kommen, wenn heftige Gewittergüsse oder langanhaltende Niederschläge den Kanal volllaufen lassen. Ein Rückstau entsteht, wenn sich das Abwasser durch eine Verstopfung oder Überlastung der öffentlichen Kanalisation über die sogenannte Rückstauebene aufstaut. Die oberste Rückstauebene ist in der Regel die Straßenoberfläche vor den Grundstücken. Liegen die Räume, Schächte und Abläufe unterhalb dieses Niveaus, kann das Abwasser folglich – bei fehlenden Schutzmaßnahmen – über die Abflussleitungen ins Haus eindringen.
Die Allgemeine Entwässerungssatzung der Stadt Speyer (auf Grundlage der DIN 1986) schreibt aus diesem Grund vor, eine Sperrvorrichtung gegen Rückstau einzubauen und diese dauernd geschlossen zu halten. Hierbei ist zu beachten, dass die Funktionsfähigkeit auf Dauer zu gewährleisten ist. Es sollte also eine regelmäßige Wartung durchgeführt werden.
Müssen die Räume unbedingt gegen Rückstau geschützt werden – zum Beispiel bei Wohnräumen, gewerblichen Räumen, Lagerräumen für Lebensmittel – so ist das Abwasser mithilfe einer automatisch arbeitenden Hebeanlage bis über die Rückstauebene zu heben und dann in die öffentliche Kanalisation zu leiten.
Fettabscheider
Fettabscheider sind Anlagen, die Nahrungsfette und Öle nach dem Schwerkraftprinzip vom Abwasser trennen, schwere Stoffe (zum Beispiel Speisereste) sinken nach unten, leichte Stoffe (Fette, Öle) steigen nach oben.
Leichtflüssigkeiten und Fette haben Einfluss auf die natürliche Selbstreinigung des Wassers, da sie die Sauerstoffaufnahme vermindern. Deshalb muss das Spülwasser aus Küchen der Gastronomie, Hotellerie und der Gemeinschaftsverpflegung über einen Fettabscheider entsorgt werden. Fettabscheideanlagen dienen der Vorreinigung der Abwässer, bevor diese in die Kanalisation abfließen.
Leichtflüssigkeitsabscheider sind zum Beispiel in Kfz-Betrieben einzubauen. Der Bau und Betrieb dieser Anlagen wird durch die Abwassersatzung und die Norm DIN EN 1825-2 sowie den nationalen Anhang DIN 4040-100 geregelt.
Eine vollständige Auflistung der betreffenden Betriebe ist der DIN 4040 zu entnehmen.
Ratten im Kanal
Ratten sind sehr intelligente, anpassungsfähige Tiere. Eine sprunghafte Vermehrung hat ihre Ursache meist im Fehlverhalten der Menschen. Es gilt: Vorbeugen ist besser als bekämpfen.
Nicht „füttern“!
Ratten sind Schädlinge und Krankheitswirte wie auch -überträger. Gut ernährt kommt ein Rattenpärchen auf 100 Abkömmlinge in zwölf Wochen. Deshalb sollten die Lebensbedingungen für die Nager präventiv so unfreundlich gehalten werden, dass der Lebensraum unattraktiv bleibt.
Im Kanal:
Lebensmittelreste gehören weder ins Spülbecken noch in die Toilette. Mit einem Sieb abgetrennt finden alle festen Reste, selbst von Suppen und Salaten, ihren Platz in der Biotonne. Auf der Suche nach Fressbarem gehen Ratten gerne der Quelle des Futters entgegen und machen vorm Hausanschluss nicht halt.
Bekämpfung – aber wie?
Wenn trotz Vorsorge ein Rattenbefall auftritt, muss gehandelt werden. Neben Fallen für Einzeltiere stehen Fraßköder zur Bekämpfung zur Verfügung. Effektiv wirken Gifte, die die Blutgerinnung der Tiere stark hemmen und so einen verzögerten schmerzlosen Tod herbeiführen.
Im öffentlichen Kanal:
Die EBS beauftragen eine Fachfirma mit der Bestückung der Kanalschächte mit wasserfesten Fraßblöcken, die dann kontrolliert werden. Die betreffenden Kanaldeckel werden entsprechend markiert. Auf Hinweise von Anwohnern wird mit räumlich begrenzten Maßnahmen reagiert.
Im öffentlichen Raum:
Die Stadtverwaltung ist zuständig für die Rattenbekämpfung im öffentlichen Raum. An nicht zugänglichen Stellen kommen Fraßköder in speziellen Köderboxen zum Einsatz, um Menschen und andere Tiere zu schützen.
Meldungen an:
Entsorgungsbetriebe Speyer (für die Kanalisation)
Ansprechpartner: Matthias Klaßen
E-Mail: matthias.klassen@stadtwerke-speyer.de
Tel.: 06232/625-4490
Stadtverwaltung (für den öffentlichen Raum)
Ansprechpartner: Heiko Schmitz
E-Mail: heiko.schmitz@stadt-speyer.de
Tel.: 06232/14-2469