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Team Oberflächenwasser
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Rechtsgrundlage
SWS im Auftrag der EBS

Oberflächenwasser
Oberflächenwasserbeitrag
Als Oberflächenwasser wird Wasser bezeichnet, das sich offen und ungebunden auf der Erdoberfläche befindet. Dazu zählt auch nicht versickertes Niederschlagswasser, das in urbaner Bebauung geordnet abgeleitet werden muss.
Oberflächenwasser | Gesamtpreis | Erläuterung |
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Wiederkehrender Beitrag* | 0,47 €/m² | Abflussfläche = Abflussbeiwert (Grundflächenzahl) x Grundstücksfläche |
* Beitragspflicht besteht für alle Grundstücke, soweit sie an den Abwasserkanal angeschlossen sind, angeschlossen werden können oder für sie andere Anlagen (zum Beispiel Versickerungsbecken) vorgehalten werden. Beitragspflichtiger ist der Grundstückseigentümer. Nach § 873 Absatz 1 BGB ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück die Eintragung im Grundbuch erforderlich.